Zur „Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Wald- und Biodiversitätserhalt“, stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Nichtregierungsorganisationen und Kommunen zusätzliche Mittel für die Jahre 2014 bis 2017 zur Verfügung. Die Frist für die Einreichung der Projektkurzbeschreibungen ist für private Träger bis zum 20. August 2013 und kommunale Träger bis zum 31. August 2013.
Antragsstellende Kommunen müssen Partner im Projekt „50 kommunale Klimapartnerschaften bis 2015" sein. Ist diese Bedingung erfüllt, können sie projektanhängige Fördermittel zur Umsetzung ihrer Klimahandlungsprogramme beantragen. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen „Energie -und Klimafonds (EKF)", das zum 1. Januar 2011 von der Bundesregierung eingerichtet wurde. Bezuschusst werden Projekte mit einer Laufzeit von vier Jahren und einem Gesamtvolumen, das bei privaten Trägern in der Regel mindestens 500.000 Euro beträgt. In gut begründete Ausnahmen kann dieser Betrag unterschritten werden. Kommunalen Antragstellern wird ein Gesamtvolumen von 100.000 bis 500.000 Euro empfohlen.
Erwartet wird von den Nichtregierungsorganisationen eine Eigenbeteiligung von 25 Prozent, die in begründeten Ausnahmen geringer ausfallen kann. Kommunen sollten 10 Prozent des Projektgesamtvolumens in Eigen- oder Drittmittel einplanen.