Kinder haben Rechte. Das hält die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen erstmals völkerrechtlich verbindlich fest. Diese Konvention wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und trat 1990 in Kraft, nachdem die ersten 20 Staaten sie ratifiziert hatten.
30 Jahre später haben 196 Staaten die Kinderrechtskonvention ratifiziert, also „in Kraft gesetzt“.
Was es braucht, damit Kinder ihre Rechte auch wahrnehmen können, darüber mehr in unserem blog-Interview mit Lea Kulakow von der Kindernothilfe. Unterstützt von PFQ, dem Programm zur Förderung entwicklungspolitischer Qualifizierungsmaßnahmen, vermittelt die Kindernothilfe anderen Nichtregierungsorganisationen (NRO) kindgerechte Methoden zur Partizipation.
Wie Kinder selbst ihre Rechte kennenlernen, zeigt ein Film, den Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse der Neuen Grundschule Marquardt 2017/2018 produziert haben. Sie hatten sich gemeinsam mit Gleichaltrigen in Madagaskar Gedanken dazu gemacht haben, welche Rechte sie als Kinder eigentlich haben. Daraus entstanden ist die Idee des Kurzfilms „Glück im Unglück“, zum Artikel 2 der Kinderrechtskonvention. Dieser Film wurde auf dem Kinderrechte-Festival 2018 vorgestellt.
Kinderrechte sind Gegenstand bei rund einem Viertel der Veranstaltungen des Programms Bildung trifft Entwicklung (BtE) und sie spielen auch eine Rolle beim Chat der Welten. Der Austausch zwischen der Neuen Grundschule Marquardt und der madagassischen Schulklasse war durch ein Chat-Projekt möglich.
BtE setzt auf das Konzept des Globalen Lernens. Das bedeutet gemeinsam lernen und gemeinsam Wege für ein besseres Miteinander finden. Unter dem Motto „miteinander statt übereinander reden“ tauschen sich beim Chat der Welten Schulklassen aus Deutschland mit Schülerinnen und Schülern aus Asien, Afrika und Lateinamerika aus.