Eine nachhaltige und gerechte Entwicklung wie sie die Agenda 2030 fordert, setzt die Teilhabe aller voraus. Deshalb gehört die Stärkung der Menschenrechte bei vielen Projekten der Entwicklungszusammenarbeit zum erklärten Ziel. Vor allem geht es dabei um jene Menschenrechte, die sich mit Freiheit, Gleichheit, Gesundheit und Arbeitsbedingungen befassen.
So fördert beispielsweise bengo seit 2016 ein Regionalprogramm der Christlichen Initiative Romero (CIR) mit verschiedenen regionalen Partnern in Mittelamerika. Die Regierungen von El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua setzen seit den 1990er Jahren auf den metallischen Bergbau, um die wirtschaftliche Entwicklung voranzubringen. Der mehrheitlich von transnationalen Konzernen betriebene Abbau nimmt mittlerweile einen bedeutenden Teil der Landesflächen ein, in Honduras sind es rund 70 Prozent, in Guatemala 30 Prozent. Häufige Umweltprobleme im Umkreis von Bergbauprojekten sind Luft-, Gewässer-, und Bodenverschmutzung durch Zyanid-Laugen und Schwermetalle sowie die Austrocknung von Wasservorkommen durch den enormen Verbrauch der Minen. Diese Umweltprobleme führen zur Zerstörung landwirtschaftlicher Nutzfläche, wodurch den Gemeinden ihre Lebensgrundlage entzogen wird.
Mit den regionalen Partnerorganisationen unterstützt CIR Kommunen und Zivilgesellschaft dabei, wirksame Regelungen zur Einhaltung von Umweltnormen zu verhandeln und Menschenrechte zu schützen. Das betrifft vor allem das Recht der indigenen Bevölkerung auf vorherige informierte Konsultation. Dieses Recht ist in der Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verankert. Das Programm folgt damit der Agenda der 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den von der Generalversammlung verabschiedeten Sustainable Development Goals (SDG).
Die Menschenrechte wahren und stärken, dazu können wir alle beitragen. Diesen Gedanken vermitteln auch über FEB, das Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung, geförderte Projekte. So informiert beispielsweise FEMNET in einem Projekt, das von 2017 bis 2020 angelegt ist, umfassend über die Situation von Frauen, die in der Bekleidungsindustrie in den aufstrebenden Textilmärkten Äthiopien und Myanmar arbeiten. Ihre Arbeitsbedingungen und ihre Rechte am Arbeitsplatz stehen im Fokus von Studien, die eine Grundlage für Informationsmaterialien bilden, die für die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit unter anderem an Hochschulen und Schulen eingesetzt werden. Mit dem Textilbündnis und anderen Initiativen werden Gespräche organisiert, die Verantwortliche aus Politik, Gewerkschaften und Bekleidungsbranche zusammenbringen. Denn Veränderungen sind vor allem dann möglich, wenn sich Menschen entlang der gesamten Lieferkette dafür stark machen. Eine breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit sowie faire Modenschauen und der Fair Fashion Guide zeigen uns Konsumenten und Konsumentinnen: Wir können Menschenrechte wie beispielsweise das auf Versammlungsfreiheit (Artikel 20) oder gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen (Artikel 23) andernorts schützen.