Mit einem besonderen Förderprogramm, der Fazilität „Klimaschutz, Wald- und Biodiversitätserhalt“, stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den Nichtregierungsorganisationen und den Kommunen zusätzliche Mittel für die Jahre 2013 bis 2016 zur Verfügung.
Antragsstellende Kommunen müssen Partner im Projekt „50 kommunale Klimapartnerschaften bis 2015" sein. Ist diese Bedingung erfüllt, können diese Kommunen projektanhängige Fördermittel zur Umsetzung ihrer Klimahandlungsprogramme beantragen.
Die Mittel stammen aus dem „Energie -und Klimafonds (EKF)", der zum 1. Januar 2011 eingerichtet worden ist. Bezuschusst werden Projekte mit einer Laufzeit von vier Jahren und einem Gesamtvolumen, das in der Regel mindestens 500.000 Euro beträgt. Dieser Betrag kann in gut begründete Ausnahmen unterschritten werden.
Erwartet wird von den Nichtregierungsorganisationen eine Eigenbeteiligung von 25 Prozent, die in begründeten Ausnahmen geringer ausfallen kann. Kommunen sollten 10 Prozent des Projektgesamtvolumens in Eigen- oder Drittmittel einplanen.