Die Reports dienen dazu, dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft sowie weiteren internationalen Organisationen und Untersuchungskommissionen wichtiges Material für künftige Gerichtsverfahren zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentationen wenden sich auch an politisch Verantwortliche, an die Medien und an die breite Öffentlichkeit.
Auch in Kriegszeiten sind die Kriegsparteien an die Verpflichtungen aus den internationalen Menschenrechtsnormen gebunden, unter anderem durch die Genfer Konventionen von 1949. Seit Kriegsbeginn listet die Organisation EUCCI gemeinsam mit der Koalition „Justice for Peace in Donbas“, einem Netzwerk von 17 ukrainischen Nichtregierungsorganisationen, Verstöße gegen die Menschenrechte auf.
Dazu zählen unter anderem der Beschuss von zivilen Einrichtungen, das wahllose Töten von Zivilistinnen und Zivilisten sowie sexualisierte Gewalt. Auch Angriffe auf besonders geschützte Objekte wie Krankenhäuser, Deportationen und Verschleppungen von Menschen sowie Plünderungen gehören dazu. In den Reports von EUCCI werden außerdem die internationalen Rechtsgrundlagen erläutert, auf denen die aufgelisteten Menschenrechtsverletzungen fußen.