Auslandsprojekte NRWFörderung für Partnerschaftsprojekte von Nordrhein-Westfalen weltweit

Drei Personen stehen in einer Gruppe zusammen. Eine von ihnen ist der Kamera zugewandt und lächelt.

Partnerschaften bauen Brücken zwischen Menschen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es für zivilgesellschaftliche Partnerschaftsprojekte in Entwicklungsländern deshalb Fördergelder vom Land.

Service und Aufgaben

Sie möchten Ihre Partnerschule in Ghana bei der Errichtung eines neuen Speisesaals unterstützen? Auf Bitten Ihrer Partnerorganisation planen Sie, ein Landwirtschaftsprojekt zum Thema Biodiversität in Nordmazedonien zu begleiten? Dann können Sie für Ihr Vorhaben Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen beantragen. Die Staatskanzlei unterstützt in NRW ansässige Nichtregierungsorganisationen bei Projekten, die in Kooperation mit lokalen Partnerorganisationen in Ländern des globalen Südens durchgeführt werden und der Bevölkerung vor Ort direkt zu Gute kommen. Denn das freiwillige Engagement der Zivilgesellschaft ist ein wesentlicher Baustein der Entwicklungszusammenarbeit des Landes.

Regionale Schwerpunkten sind die nordrhein-westfälischen Partnerländer Ghana und Nordmazedonien sowie folgende Länder: Südafrika, die übrigen Westbalkan-Länder (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien) sowie alle arabischen Staaten (gemäß der DAC-Liste). Projekte in diesen Ländern werden bevorzugt berücksichtigt.

Inhaltlich sollen sich die Projekte an den Sustainable Development Goals (SDG) und an „Entwicklungspolitischen Schwerpunkten des Landes Nordrhein-Westfalen“ orientieren.

Im Vordergrund des Programms steht der Partnerschaftsgedanke. Projekte, die gemeinsam mit einer Partnerorganisation vor Ort entwickelt und umgesetzt werden und in vollem Umfang dazu beitragen, die Lebenssituation der Menschen vor Ort zu verbessern, haben gute Chancen auf eine Förderung.

Antragsberechtigt sind: Vereine, nicht eingetragene Vereine (n.e.V.), Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und -tagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts (beispielsweise Museen) oder ähnliche, die in NRW ansässig sind. Zudem müssen diese eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln und über eine Bankverbindung verfügen, welche nicht über eine Einzelperson läuft.

Nicht antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, lose Zusammenschlüsse, kommerziell arbeitende Einrichtungen, politische Stiftungen, kommunale Einrichtungen (außer die oben genannten) sowie Organisationen, die nicht in NRW ansässig sind oder deren Steuerbegünstigung steuerlich nicht anerkannt ist.

Auslandsprojekte NRW sind ein Programm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und werden aus Landesmitteln finanziert.

Ein Antrag ist über eine Online-Förderprojektesoftware zu stellen.
Für die Einreichung eines Antrages, werden zwei Fristen gesetzt:

  • die erste Frist endet mit dem 31. Dezember des Vorjahres
  • die Zweite am 31. Mai des jeweiligen Jahres.

Laufende Betriebs- und Personalkosten sowie Reisekosten des Antragstellenden oder Projektpartners können hingegen nicht bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Einzelfall, sollte aber eine Beantragung von 20.000 Euro nicht übersteigen. Bei Erstantragstellenden sollten nicht mehr als 10.000 Euro beantragt werden. Es wird vorausgesetzt, dass sich der Antragstellende mit einem Eigenteil von mindestens zehn Prozent an den Gesamtkosten des Vorhabens beteiligt.

Kontakt zur Außenstelle Düsseldorf

Haben Sie Fragen? Das Team der Auslandsprojekte NRW steht Ihnen beratend zur Seite.

Andreas Hennig
Telefon: +49 211 175 257-11

Kontaktformular

Wer kann mitmachen?

NRW Förderprogramme

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet noch weitere Förderprogramme für entwicklungspolitisch aktive und interessierte Netzwerke, Gruppen und Einzelpersonen sowie die breite Öffentlichkeit im Land.

Informationen zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die Förderprojektsoftware, die Sie unter dem unten aufgeführten Link aufrufen können. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zunächst im System registrieren sowie einen Antrag auf Trägerprüfung stellen müssen.

Dokumente zum Download

Förderrichtlinien und Leitfaden zur „Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit nordrhein-westfälischer Nichtregierungsorganisationen mit Partnerorganisationen in Entwicklungsländern"PDF, 418.53 KB

Kosten- und Finanzierungsplan. Tragen Sie in dieses Dokument die gesamten förderfähigen Kosten für das Auslandsprojekt NRW einXLSX, 13.13 KB

Nebenbestimmungen zum Verfahren und Hilfestellung zur Projektdurchführung und zum VerwendungsnachweisPDF, 363.86 KB

Projektantragsformular auf Gewährung einer Zuwendung für Auslandsprojekte NRWDOCX, 93.27 KB

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