Richtlinie für die Gewährung von TKZ für Arzneimittel sind die „Guidelines for Medicine Donations“, die gemeinsam von der Weltgesundheitsorganisation (WHO, World Health Organization) und Hilfsorganisationen herausgegeben wurden. Bedauerlicherweise gibt es immer wieder Beispiele von Arzneimittelspenden, die im Endeffekt in den Empfängerländern eher Probleme verursachen als Nutzen bringen.
Arzneimittelspenden müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Die empfangende Organisation hat ausdrücklich diesen Bedarf genannt. Die Bedarfsliste der empfangenden Organisation ist dem Antrag beigefügt.
- Alle Arzneimittel sind im Empfängerland zugelassen und in der nationalen Liste unentbehrlicher Arzneimittel des betreffenden Landes enthalten (national list of essential medicines oder vergleichbare Regularien). Alternativ kann die Modelliste unentbehrlicher Arzneimittel der WHO herangezogen werden, es sei denn die empfangende Organisation hätte ausdrücklich um andere Arzneimittel gebeten und dies begründet.
- Alle Arzneimittelspenden entsprechen sowohl den Qualitätsanforderungen des empfangenden als auch des Geberlandes. Eine Grundvoraussetzung hierfür ist die Zulassung der Arzneimittel in Deutschland und im empfangenden Land. Die Zulassung muss belegt sein.
- Ärztemuster sowie Medikamente, die von Patient*innen an Apotheken oder andere Sammelstellen zurückgegeben wurden, dürfen nicht als Arzneimittelspenden verwendet werden.
- Die Arzneimittel haben nach Eintreffen im empfangenden Land noch eine Laufzeit von mindestens einem Jahr.
- Die Arzneimittel werden vorzugsweise in Groß- oder Anstaltspackungen geliefert, um Transport und Lagerung zu vereinfachen. Wenn möglich, werden flüssige Darreichungsformen vermieden wegen der höheren Anforderungen an Lagerung.
- Arzneimittel sind separat, nicht zusammen mit anderen Waren im gleichen Karton verpackt.
- Arzneimittel sind in einer Sprache beschriftet, die dem Gesundheitspersonal im Empfängerland geläufig ist. Jeder Behälter, jede Packung trägt ein Etikett mit den folgenden Informationen: Internationaler Freiname (INN) oder generischer Name, Chargennummer, Darreichungsform, Stärke, Name des Herstellers, Mengenangaben, Lagerungsvorschriften, Verfallsdatum.
Die Angaben dieses Etiketts (Freiname, Chargennummer, und so weiter) sowie die Zulassungsnummer des Arzneimittels sind auch auf der detaillierten Packliste aufgeführt, die dem Antrag beigefügt wird.