Mit dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts können junge Menschen ab 18 Jahren mit oder ohne Behinderung einen meist einjährigen Dienst in Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa oder Ozeanien leisten. Sie setzen sich dabei in einem lokalen Projekt zum Beispiel für Bildung, Gesundheit oder Umweltschutz ein.
Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung können bis zum Alter von 35 Jahren an weltwärts teilnehmen. Für alle anderen liegt die Altersobergrenze bei 28 Jahren. Inklusionsbedingte Mehrkosten werden vom Programm übernommen. Das können beispielsweise besondere Transportkosten, die Beschaffung von Medikamenten, die im Einsatzland nicht zur Verfügung stehen, Gebärdendolmetscher für Seminare oder die Beschaffung eines Rollstuhls vor Ort sein. Außerdem bietet weltwärts spezifische Beratung zum Thema Inklusion an.
Marlene Bayer war die erste gehörlose Freiwillige, die mit der Organisation Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit (bezev) weltwärts ging. Sie arbeitete an einer Gehörlosenschule in der Nähe von Accra, der Hauptstadt Ghanas. „Die ghanaische Gebärdensprache ist der amerikanischen Gebärdensprache sehr ähnlich. Mit der Kommunikation in der Schule hatte ich kein Problem, weil ich die ghanaische Gebärdensprache dank meiner Schüleraustauschzeit in Kanada ganz schnell gelernt habe“, erzählt Marlene. „Aber bei der Gastfamilie war es schwieriger. Wir verständigten uns auf Papier und per Schrift. Das war sehr ungewohnt, weil ich in meiner gehörlosen Familie aufgewachsen bin und es selbstverständlich für mich war, dass die Kommunikation flüssig ist.“ Durch Marlene lernte ihre Entsendeorganisation viel über den Umgang mit gehörlosen Freiwilligen. Erfahrungen, die jetzt anderen gehörlosen Freiwilligen zugutekommen.
Die Sicherheit der Freiwilligen wird von den Entsendeorganisationen mit ihren Partnern vor Ort vorab umfassend geprüft. Dabei wird beispielsweise der Zugang zum Gesundheitssystem, die Versorgungslage und die Bewegungsfreiheit im Land überprüft.