Gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland können Fördermittel beantragen, wenn sie die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen können. Gefördert werden eintägige oder mehrtägige Seminare sowie Seminarreihen, die der entwicklungspolitischen Qualifizierung dienen. Dabei kann es sowohl um methodische wie inhaltliche Aspekte gehen. Inhaltlich sollten sich die Qualifizierungsmaßnahmen an folgenden Themen orientieren: Armutsminderung, Gleichberechtigung der Geschlechter, partizipative Entwicklung und gute Regierungsführung, Umwelt- und Ressourcenschutz, Krisenprävention, ländliche Entwicklung, programmbasierte Ansätze und Handelsentwicklung. Besonders förderwürdig sind Qualifizierungsangebote, die sich aus aktuellen nationalen und internationalen entwicklungspolitischen Prozessen ergeben.