Die Projektdurchführung erfordert regelmäßig die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen als auch die Beschaffung von Sachgütern.
Hierbei sind zahlreiche vergaberechtlichen Vorgaben zu beachten. Diese betreffen einerseits die Wahl der Vergabeart in Abhängigkeit von der Höhe des geschätzten Auftragswerts und anderseits die Durchführung, den Ablauf und die Dokumentation des Verfahrens.
Viele Träger tätigen Beschaffungsvorgänge, die überwiegend unterhalb des EU-Schwellenwerts (derzeit 221.000 Euro) liegen. Unser Seminar legt daher einen Schwerpunkt auf die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsverträgen im Unterschwellenbereich.