Ziel des PFQ ist es, zivilgesellschaftliche Projekte zu fördern, in denen entwicklungspolitische Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu zählen zum einen Qualifizierungen zu sektoralen Schwerpunkten der deutschen und internationalen Entwicklungspolitik und zum anderen methodische Qualifizierungen mit klarem entwicklungspolitischen Bezug.
Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen sollen der Vermittlung von zusätzlichen Kompetenzen dienen, welche die Handlungsmöglichkeiten der Teilnehmenden erweitern und die Qualität der von ihnen durchgeführten entwicklungspolitischen Projekte im In- oder Ausland verbessern. Zu den förderfähigen Formaten gehören zum einen klassische Schulungs- und Fortbildungsangebote in Deutschland in Form von ein- oder mehrtägigen Seminaren sowie Seminarreihen mit jeweils mindestens 15 Teilnehmenden. Abweichungen von der Mindestteilnehmendenzahl sind beim PFQ-Team antragspflichtig und nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigungsfähig. Zum anderen kann die Bereitstellung von E-Learning-Plattformen oder eine Kombination aus beidem über das PFQ gefördert werden.
Es muss sich um Formate mit eindeutigem Qualifizierungscharakter handeln. Formate wie zum Beispiel Konferenzen mit sehr vielen Teilnehmenden werden nicht über das PFQ gefördert.
Es erfolgen keine parallelen/ sich zeitlich überlappende Projektförderungen eines Trägers. Träger werden in der Regel einem sektoralen oder methodischen Bereich zugeordnet, zu welchem die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen beantragt werden kann.
Voraussetzungen für eine Förderung über das PFQ sind, dass
- die thematische/ inhaltliche Ausrichtung und Zielsetzung des beantragten Projekts den Anforderungen des BMZ-Konzeptes Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit sowie den übergeordneten Zielsetzungen des PFQ entsprechen,
- ein nachgewiesener Qualifizierungsbedarf auf Seiten zivilgesellschaftlicher entwicklungspolitischer Akteure in Deutschland zum geplanten Thema/ Schwerpunkt sowie eine in diesem Bereich nachgewiesene fachliche und/ oder methodische Expertise des Antragstellers besteht,
- sich aus den eingereichten Unterlagen ein überzeugendes Gesamtkonzepts ergibt, in welchem zum Beispiel die geplanten Qualifizierungen nachvollziehbar und kohärent dargestellt werden, die formulierten Indikatoren und Instrumente zur Überprüfung der Zielerreichung angemessen erscheinen und der Zugang zur anvisierten Zielgruppe plausibel und realistisch erscheint.
Bei beantragten methodischen Qualifizierungen muss ergänzend herausgearbeitet werden, inwieweit ein klarer entwicklungspolitischer Bezug besteht und durch das Projekt dazu beitragen werden kann, die Qualität der entwicklungspolitischen Arbeit der Teilnehmenden zu verbessern bzw. die Handlungskompetenz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit entwicklungspolitischen Engagements zu stärken. Darüber hinaus sollte nachvollziehbar erläutert werden, inwieweit die vermittelten Methoden durch die Teilnehmenden direkt und konkret im Kontext entwicklungspolitischer Aktivitäten umgesetzt werden können, entweder in der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland beziehungsweise im Förderrahmen des Titels private Träger oder im Kontext der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Inland.
Eine Förderung von Projekten, mit denen ein bereits bestehendes Qualifizierungsangebot substituiert werden soll, ist nicht möglich. Dies gilt auch für Projekte, durch die eine Überschneidung zu Qualifizierungsangeboten von Engagement Global vorliegen würde oder bei denen die Kompetenz für die Durchführung bei Engagement Global liegt.